Fenster, Türen usw. sind von der Sperrmüllsammlung
und der Sammlung von Haushaltsgeräten und Schrott ausgeschlossen.
Sie können diese in Kleinmengen bis zu 2 m³ an den
Wertstoffhöfen gegen Entgeld abgegeben oder durch ein Entsorgungsunternehmen
abholen lassen.