Elektrogeräte

Elektrogeräte beinhalten wertvolle Ressourcen. Bevor Sie Ihre alten Geräte wegwerfen, prüfen Sie bitte, ob diese für andere noch nützlich sein könnten. Vielleicht können Sie die Geräte verschenken, auf Tauschplattformen anbieten oder in Second-Hand-Läden verkaufen. Falls keine Möglichkeit zur Wiederverwendung besteht, ist eine ordnungsgemäße Entsorgung wichtig.

Eine nicht ordnungsgemäße Sammlung (z.B. illegale Straßensammlung mit Wurfzetteln durch nicht zur Rücknahme berechtigte Stellen) und Entsorgung (z.B. illegale Verbringung ins Ausland) von Elektro- und Elektronik-Altgeräten kann zu erheblichen Schäden für Mensch und Umwelt führen. Warum? Elektro- und Elektronik-Altgeräte enthalten gefährliche Stoffe wie Blei, Quecksilber und Cadmium. Bei unsachgemäßer Entsorgung können diese Schadstoffe in die Umwelt gelangen und Boden und Wasser verunreinigen. Dies gefährdet die Gesundheit von Mensch und Tier, da die Schadstoffe in die Nahrungskette gelangen können. Das ElektroG verpflichtet Hersteller und Handel, Altgeräte zurückzunehmen und zu recyceln. So können wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und Umweltbelastungen reduziert werden. Eine fachgerechte Rücknahme und Entsorgung schützt somit die Umwelt und die Gesundheit der Menschen.

Elektroaltgeräte einfacher recyceln

Entsorgung in der Restmülltonne? Bitte nicht!
Bei der Entsorgung von Elektrogeräten über die Restmülltonne besteht das Risiko von Bränden, insbesondere durch enthaltene Batterien. Zudem können beim Bruch der Geräte schädliche Substanzen austreten, welche sowohl die Umwelt als auch die Gesundheit gefährden.
 

Elektroschrott illegal in der Natur entsorgen? Bitte nicht!
Elektrogeräte dürfen nicht ausgeschlachtet, zerlegt oder in der Natur entsorgt werden.  Deren illegale Entsorgung schädigt die Umwelt und Gesundheit. Es besteht die Gefahr, dass gefährliche Stoffe wie Quecksilber, PCB und FCKW freigesetzt werden. Diese Schadstoffe belasten Boden und Wasser und verursachen langfristige Gesundheitsschäden.  Außerdem gehen wertvolle Rohstoffe verloren, die recycelt werden könnten, und dem Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster entstehen hohe Kosten für die Entsorgung der illegal abgelagerten Geräte oder deren Überreste. 
 

Entsorgung über Wertstoffhöfe und Handel!
Nur wenn Elektrogeräte richtig entsorgt und verwertet werden, können aus den Bestandteilen sogenannte Sekundärrohstoffe (Metalle, Kunststoffgranulate) erzeugt werden. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Ressourcenschutz. Geben Sie Elektrogeräte deshalb nur auf Wertstoffhöfen, beim Hersteller oder Händler ab. Vorsicht ist insbesondere auch bei Postwurfzetteln geboten, auf denen unbekannte Personen eine kostenlose Abholung von Elektrogeräte anbieten.

Wo können Elektrogeräte abgegeben werden?

- AEV-Wertstoffhöfe
- Vertreiber von Elektrogeräten mit einer Verkaufsfläche für E-Geräte von mindestens 400m²
- Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft E-Geräte anbieten
- Online-Händler, welche über Lager- und Versandflächen in den oben genannten Größen verfügen, sind ebenfalls zur Rücknahme von 
  Elektrogeräten in oben genanntem Umfang verpflichtet
 

Achtung: persönliche Daten!
Löschen Sie persönliche Daten vor der Abgabe Ihrer Elektrogeräte. Der AEV führt keine Datenlöschung z.B. von Computern, Mobiltelefonen, Digitalkameras oder externen Festplatten etc. durch! Die Löschung und sonstige Sicherung persönlicher Daten liegt ausschließlich in der Verantwortung des Endnutzers. Weitere Infos dazu gibt es beim BSI: Daten auf Festplatten und Smartphones endgültig löschen

 

Achtung: Elektrogeräte mit Batterien
Besitzer von Elektrogeräten, die Batterien enthalten, haben die Pflicht, die Batterien, die nicht komplett vom Altgerät umschlossen sind, zu entfernen und der Batteriesammlung zuzuführen. Das betrifft insbesondere (aber nicht ausschließlich) Batterien, die an Akkuschraubern, manchen Laptops und Staubsaugern angedockt sind. Andernfalls wird empfohlen, leicht entnehmbare Batterien aus dem Altgerät zu entfernen und der Batteriesammlung zuzuführen. Sofern ein Altgerät im Gehäuse noch (z.B. verbaute) Batterien enthält, muss das Gerät am Wertstoffhof in separaten Behältnissen (in der Regel Gitterboxen) erfasst werden. Das Wertstoffhofpersonal wird Ihnen hier gern weiterhelfen!

 

Achtung: Altgeräte mit Lampen/Leuchtmitteln
Besitzer von Elektrogeräten, welche Lampen enthalten, sind verpflichtet diese Lampen, sofern sie zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vom Gerät zu trennen. Die Lampen/Leuchtmittel sind, im Falle von Gasentladungs- und LED-Lampen, als Elektroaltgerät abzugeben. Glühbirnen und Halogenlampen sind über den Restmüll zu entsorgen.

 

Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Muelleimer.

Besonderheit: Nachtspeicherheizungen
Nachtspeicherheizungen enthalten in der Regel sechswertiges Chrom in den Schamottesteinen und/oder Asbest. Beide Stoffe gefährden bei Freisetzung Gesundheit und Natur, Asbest bereits durch direktes Einatmen, Chrom-VI ist krebserzeugend. Nachtspeicherheizgeräte müssen daher vom Fachpersonal rückgebaut und verpackt werden. Der fachgerechte Rückbau ist entsprechend nachzuweisen. Andernfalls ist der AEV nicht zur kostenlosen Annahme verpflichtet. Weitere Infos: 0 35 74 46 77 133.

 

Weitere Informationen zum Thema: 

AEV-Wertstoffhöfe

Anmeldung zur Abholung von Elektrogeräten

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Text: VKU/ AEV, Stand: 30.04.2024