Ab Montag, dem 2. März, versendet der Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2026, die per Post zugestellt werden. Nutzer des AEV-Online-Services „Mein Abfallportal” erhalten ihren Bescheid ab dem 2. März digital im Portal. Die Gebühren bleiben – wie im Vorjahr – unverändert.
Im ersten Teil des Bescheids erfolgt die Endabrechnung für das Jahr 2025: Die geleisteten Vorauszahlungen für die Restabfall- und Biotonne werden mit den tatsächlichen Entleerungen verrechnet. Zudem werden Änderungen bei der Anzahl der gemeldeten Personen berücksichtigt. Im zweiten Schritt werden die Vorauszahlungen für die Tonnenentleerung und die Grundgebühr pro Person für das Jahr 2026 festgesetzt. Diese sind in zwei Raten zum 1. April und zum 1. Oktober 2026 fällig.
Bescheid prüfen und Informationsangebot nutzen
Erfahrungsgemäß kommt es nach dem Versand der Bescheide zu einem erhöhten Anfrageaufkommen. Der AEV bittet daher um Verständnis, wenn es dadurch zeitweise zu Wartezeiten am Servicetelefon kommt. Viele Anliegen können bereits vorab über den FAQ-Bereich geklärt werden (siehe unten). Für individuelle Fragen steht der AEV-Kundendienst telefonisch unter 03574/46770 sowie per E-Mail an kundendienst@schwarze-elster.de zur Verfügung.
Online-Service „Mein Abfallportal“
Mit dem Gebührenbescheid erhalten Grundstückseigentümer die Registrierungsdaten für den Online-Service „Mein Abfallportal“. Über das Portal können Leerungsdaten eingesehen, der aktuelle Gebührenbescheid als PDF abgerufen und auf ein persönliches Bescheidarchiv zugegriffen werden. Anliegen rund um die Abfallentsorgung können so einfach, schnell und bequem digital erledigt werden. Der AEV entwickelt „Mein Abfallportal“ kontinuierlich weiter. Weitere praktische Funktionen werden in Kürze ergänzt.

Häufige Fragen zum Gebührenbescheid:
Haben sich die Abfallgebühren verändert?
Nein, die Abfallgebühren sind im Vergleich zum Jahr 2025 unverändert.
Wie hoch ist die Festgebühr?
Die Festgebühr wird pro Person und Monat erhoben. Für das Jahr 2026 beträgt diese 3,11 € pro Monat bzw. 37,32 € pro Jahr. Die Festgebühr richtet sich nach der Anzahl der Personen, die auf dem Grundstück mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Diese wird jährlich zum Stichtag 1. Januar ermittelt.
Was ist in der Festgebühr enthalten?
Die Festgebühr für die Wohngrundstücke wird erhoben für:
- Vorhalteleistungen bei der Entsorgung von Restmüll und Bioabfall,
- die Entsorgung der Weihnachtsbäume,
- die Entsorgung von illegal abgelagerten Abfällen,
- die Entsorgung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Abfällen aus Metall sowie gefährlichen Abfällen in haushaltsüblichen Mengen
- die Entsorgung von Altpapier und Pappe, soweit diese nicht von den Systembetreibern erfasst werden,
- die Bewirtschaftung von Wertstoffhöfen,
- Verwaltungsleistungen, Abfallberatung und die Öffentlichkeitsarbeit.
Wie ermittelt der AEV die Personenzahl?
Die Grundlage bilden die amtlichen Einwohnermeldedaten (Haupt- oder Nebenwohnung).
Wie wird die Leistungsgebühr berechnet?
Restabfall: Sie zahlen eine pauschale Vorauszahlung für die Leerungen Ihrer Restabfalltonne. Diese wird jedes Jahr mit den tatsächlichen Leerungen aus dem Vorjahr abgeglichen. Die Anzahl der Leerungen bestimmt auch die Pauschale für das nächste Jahr.
Bioabfall: Sie zahlen eine pauschale Vorauszahlung für die Leerungen Ihrer Biotonne. Diese Gebühr wird wie bei der Restabfalltonne jedes Jahr mit den tatsächlichen Leerungen aus dem Vorjahr verrechnet und für das aktuelle Jahr angesetzt.
Wie erfolgt die Abrechnung der Leistungsgebühren?
Im Abfallgebührenbescheid wird zuerst die bereits gezahlte pauschale Vorauszahlung mit den tatsächlichen Leerungen des Vorjahres verrechnet. Die Leerungsanzahl dient auch als Grundlage für die Berechnung der Vorauszahlung für das aktuelle Jahr.
Was ist das Mindestentleerungsvolumen (MEV)?
Das MEV ist die Mindestmenge an Restabfall, die pro Person und Jahr zu entsorgen ist, da in jedem Haushalt Abfall entsteht. Diese Mindestmenge beträgt 156 Liter pro Person und Jahr. Mit dem MEV soll eine ordnungsgemäße Entsorgung sichergestellt und illegale Müllentsorgung verhindert werden, ohne die Qualität der kostenfreien Sammelsysteme zu beeinträchtigen. Der pauschale Ansatz berücksichtigt jedoch keine ungewöhnlichen Lebensstile oder Konsumgewohnheiten.
Bezahle ich für die Gelbe Tonne?
Nein, die gelbe Tonne für Verpackungsabfälle ist für Sie kostenfrei. Ihre Entleerung und die Entsorgung der Verpackungen werden über die Produktpreise finanziert. Das ist gesetzlich so geregelt.
Kann ich einen Einzelnachweis der Leerungen bekommen?
Ja. Einen Nachweis über die abgerechneten Leerungen finden Sie in unserem Onlineservice "Mein Abfallportal".
Alternativ senden wir Ihnen eine detaillierte Liste zu. Kontaktieren Sie dazu unseren Kundendienst per E-Mail: kundendienst@schwarze-elster.de.
Ist eine Ermäßigung der Abfallgebühren möglich?
Ja, wenn Sie mehr als sechs Monate am Stück aufgrund von Beruf, Ausbildung oder Studium abwesend sind, können Sie eine Ermäßigung der Fest- und Mindestentleerungsgebühr beantragen. Reichen Sie Ihren schriftlichen Antrag mit aktuellen Nachweisen für das Vorjahr bis spätestens 10. Februar des laufenden Jahres beim Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster, Hüttenstraße 1c, 01979 Lauchhammer ein.
Alternativ können Sie das Ermäßigungsformular herunterladen und nutzen
Wie kann ich die Abfallgebühren bezahlen?
per Überweisung:
Bitte die Kunden-Referenznummer im Verwendungszweck angeben.
per Girocode:
QR-Code auf dem Abfallgebührenbescheid scannen.
In der Mobile-Banking-App oder an SB-Terminals einlesen.
Daten werden automatisch übertragen.
Überweisung mit TAN bestätigen.
per SEPA-Lastschriftmandat:
Vordruck vom aktuellen Abfallgebührenbescheid ausfüllen und an den AEV per Post senden. Alternativ das SEPA-Formular herunterladen, ausfüllen und an den AEV per Post senden.
Vorteile: Keine Terminüberwachung, pünktliche Zahlungen, fehlerfreie Zuordnung durch Mandatsreferenznummer.
Kann ich Abfallgebühren sparen?
Ja. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann durch Abfallvermeidung sowie durch richtige Trennung und Entsorgung aktiv Einfluss auf die Abfallgebühren nehmen. Der AEV bietet dazu umfassende Informationen auf seiner Internetseite an.