Plastik in der Biotonne: 
Droht ab Mai dafür ein Bußgeld? 
 

Mittwoch, 23. April 2025 Lesedauer 1:33 Minuten

Die Biotonne des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster – mehr als die Hälfte der Bürger im Verbandsgebiet nutzen sie bereits. Im Jahr 2024 wurden 6.456 Tonnen Bioabfälle gesammelt und im Bio-Energie-Zentrum des AEV zu wertvollem Kompost sowie zu Energie verarbeitet. Dafür ein großes Lob an alle Nutzer der Biotonne! 


Doch nun gibt es eine wichtige Änderung: Ab 1. Mai 2025 treten neue, strengere Regeln der Bioabfallverordnung in Kraft, die noch sortenreineren Bioabfall fordern. "Unsere Bürger machen ihre Sache wirklich gut, aber es gibt immer wieder Fehlwürfe, die zu Problemen führen", erklärt AEV-Kundendienstleiter Thomas Frahm. Auch wenn es nur vereinzelt vorkommt, müssen Biotonnen mit falschem Inhalt manchmal zurückgewiesen werden. Und künftig gilt: Wer mehrfach gegen die Vorschriften verstößt oder grob fahrlässig handelt, muss im schlimmsten Fall sogar mit einem Bußgeld rechnen.
 

Was bedeutet das konkret? Nur rein organische Abfälle wie Lebensmittelreste, verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung, Garten- und Pflanzenabfälle, Laub, Strauch- und Rasenschnitt, Fallobst oder Käfigeinstreu von Kleintieren wie Holzspäne, Heu oder Stroh dürfen in die
braune Tonne. Plastiktüten, Verpackungen, Glas oder Metall sind tabu – auch die angeblich kompostierbaren Plastiktüten! Sie verrotten nicht
vollständig und gehören deshalb in den Restmüll. Die neuen Regelungen des Gesetzgebers sollen dafür sorgen, dass Bioabfälle noch sauberer verwertet werden können. Nur durch eine konsequente Mülltrennung kann sichergestellt werden, dass der daraus entstehende Kompost – die "Lausitzer Krafterde" des AEV – frei von Stör- und Schadstoffen ist. Dies trägt zu einer höheren Bodenqualität bei und kommt letztlich den Bürgern zugute. 

Der AEV appelliert deshalb an alle Biotonnen-Nutzer: "Bitte sammeln Sie Ihre Bioabfälle weiterhin so gewissenhaft und vermeiden Sie Fehlwürfe!" Auf der Internetseite finden Sie weitere Infos zur richtigen Abfalltrennung und ein Abfall-ABC. Bei Fragen hilft der AEV-Kundenservice unter 03574 46 77 0. 

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Ab 1. Mai 2025 treten neue, strengere Regeln der Bioabfallverordnung in Kraft, die noch sortenreineren Bioabfall fordern. In die Biotonne gehören ausschließlich organische Abfälle. Foto: Steffen Rasche

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