Alttextilien: Was in den Sammelsack gehört und was nicht

Dienstag, 21. Oktober 2025 Lesedauer 1:09 Minuten

Alttextilien sind nach Willen des Gesetzgebers getrennt zu sammeln, um die Wiederverwendung zu fördern und Abfall zu reduzieren. Im Verbandsgebiet des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster stehen verschiedene Entsorgungswege zur Verfügung. 

Seit Jahren bietet der AEV ein bewährtes Sammelsystem auf seinen sechs Wertstoffhöfen im Verbandsgebiet an. Vor Ort können die Bürger kostenfrei ausschließlich gebrauchsfähige und verwertbare Kleidung, Schuhe (bitte paarweise) sowie Federbetten abgeben. Diese sind in stabilen, transparenten Säcken zu verpacken, um eine Sichtprüfung vor Ort durchführen zu können. Nicht mehr tragbare, kaputte oder stark verschmutzte Textilien sowie verschlissene Schuhe gehören weiterhin in den Restmüll. „Entgegen einiger Berichte in den Medien wird dafür bei uns kein Bußgeld erhoben. Die Restmüllentsorgung bleibt erlaubt“, betont der AEV-Verbandsvorsteher, Dr. Bernd Dutschmann.

Neben den Wertstoffhöfen stehen im gesamten Verbandsgebiet auch Alttextilcontainer verschiedener gewerblicher Sammler und gemeinnütziger Organisationen zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Hinweise auf den Containern, welche Textilien dort eingeworfen werden dürfen und welche nicht. Achten Sie außerdem darauf, das Umfeld der Container sauber zu halten – Abfälle oder Säcke dürfen nicht neben den Containern abgestellt werden. Noch besser ist es jedoch, wenn Alttextilien gar nicht erst entstehen. Kaufen Sie bewusst und setzen Sie auf langlebige, hochwertige Kleidung, nutzen Sie Second-Hand-Angebote oder geben Sie gut erhaltene Stücke weiter. 

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